Die Regeln für die Nutzung des Streckennetzes der Erzgebirgsbahn, das von der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH betrieben wird, sind in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SBN) und den Zugangsbedingungen Streckennetz (ABN) geregelt.
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Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen der DB Netz AG gelten auch für die Nutzung der Strecken der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH als Tochter der DB Netz AG. Die Trassenvergabe erfolgt ausschließlich durch den Vertrieb der DB Netz AG.
Zusätzliche Bedingungen:
- Zugfunkausrüstung
Alle Strecken der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH – Erzgebirgsbahn sind mit analogen Zugfunk ausgerüstet.
- Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen
Die Streckenabschnitte Marienberg (Sachs) – Hetzdorf (Flöhatal) (ausschließlich) und Pockau-Lengefeld – Olbernhau-Grünthal sind bundeseigene eingleisige Nebenbahnen, die nach den Regeln der "Fahrdienstvorschrift für nichtbundeseigne Eisenbahnen" (FV-NE) betrieben werden. Für die genannten Streckenabschnitte gelten besondere Bestimmungen.
Nähere Angaben zu den oben genannten Themen sind den „Angaben für das Streckenbuch“ der DB Netz AG, Regionalbereich Südost, zu entnehmen.
Nutzung der Stationen der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (RNI)
Für die Nutzung der Stationen gelten die Infrastrukturnutzungsbedingungen für Personenbahnhöfe der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH.
Infrastrukturnutzungsbedingungen für Personenbahnhöfe der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (RNI)
Nähere Informationen zur Streckeninfrastruktur der Erzgebirgsbahn erhalten Sie bei:
lutz.mehlhorn@deutschebahn.com